Video Bürgerliste: Rechnungshofbericht Happyland Klosterneuburg

Der Rechnungshof-Bericht zum Happyland aus 2018 offenbart grobe Versäumnisse des Managements der Sportstätten GesmbH sowie der Kontrollgremien der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Durch die Gesellschaftsform des Freizeitzentrums als GesmbH bestand kein zeitgerechter Zugriff seitens des Gemeinderats auf wichtige Informationen zur Finanzgebarung und den Projektfortschritten. Das belegt auch der Rechnungshof-Bericht sowie die Fragenbeantwortungen des Bürgermeisters, aus denen hervorgeht, dass er als Eigentümervertreter von der Happyland-Geschäftsführung verspätet oder gar nicht informiert wurde und die erforderlichen Informationen offensichtlich auch nicht eingefordert hat. Daraus ist den Klosterneuburger Bürgerinnen und Bürgern ein millionenschwerer Schaden entstanden. Die Generalversammlungen der GesmbH haben zudem nicht vorschriftsgemäß jährlich stattgefunden. Die Organe nahmen ihre Aufgaben mangelhaft wahr: Zum Beispiel kam die Generalversammlung ihrer Beschlusspflicht bei außergewöhnlichen Geschäften nicht nach, die Geschäftsführung informierte den Beirat ungenügend, der Beirat erfüllte seine Überwachungspflicht nicht. Abrechnungsunterlagen für Leistungen im Umfang von rd. 984.000 EUR fehlten.

 

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